, Marti Philipp

Allgemeine Bestimmungen

Bestimmungen
1.  Teilnahme- und auszeichnungsberechtigt sind Schützen, die bei einem Verein der Kirchgemeinde Messen den offiziellen Jahresbeitrag bezahlen.
2.  Mutationen: Angemeldete Schützen können vor dem Antreten der Gruppe durch andere Schützen des gleichen Vereins ersetzt werden. 
3.  Die Standblätter sind auf dem Schiessplatz zu beziehen und nach dem Schiessen sofort zu kontrollieren. Nachträgliche Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. 
4.  Die Munition muss auf dem Schiessplatz bezogen werden. Die Hülsen bleiben Eigentum des durchführenden Vereins. 
5.  Das Programm darf von jedem Schützen nur einmal geschossen werden. Vor und nach dem Schiessen findet eine Gewehrkontrolle statt. Störungen an der Waffe fallen zulasten des Schützen (ausgenommen Materialbruch).
6.  Jede Schützin/jeder Schütze ist nur einmal (Wander)preisberechtigt.
7.  Alle Teilnehmer sind bei der USS versichert.
8.  Alle Beanstandungen beim Schiessen werden durch den zuständigen Schützenmeister behandelt und erledigt.
9.  Im Übrigen gelten die allgemeinen Schiessregelungen und Vorschriften.
 
Gruppenwettkampf
5 Schützen eines Vereins bilden eine Gruppe. Jeder Verein kann beliebig viele Gruppen bilden. Das Gruppentotal ergibt den Rang.
Bei Punktgleichheit entscheidet:
1. Die höheren Einzelresultate
2. Die besseren Schnellfeuer
3. Das höhere Gesamtalter

Einzelwettkampf
Bei Punktgleichheit entscheidet:
1. Bessere Schnellfeuer
2. Die Waffenart (1. Stgw 57/02 | 2. Stgw 57/03, Stgw 90, Karabiner | 3. Standard)
3. Das Alter (1. Seniorveteranen | 2. U17 | 3. Veteranen | 4. U21 | 5. Aktive)